Erbteilung, Nachlassplanung

Nachlassplanung

Vererben will gut geplant sein: wir, als Anwälte für Erbrecht bei der Anwaltskanzlei RS Rechtsservice AG, helfen Ihnen bei Ihrem Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln unsere Rechtsanwälte, welche Anordungen von Todes wegen nötig sind und sinnvoll. Wir beraten Sie privat und auch in der Unternehmensnachfolge.

Nachlassabwicklung und Willensvollstreckung

Wir beraten Sie im Todesfall: welche Sicherungsmassnahmen sind zu treffen? Soll der Nachlass ausgeschlagen werden, oder unter öffentlichem Inventar angenommen werden? Wir helfen Ihnen auch bei der Nachlassabwicklung: Erstellung des Inventars, Steuererklärung, Todesfallkosten u.s.w. Als Willensvollstrecker sind wir dafür besorgt, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Erbteilung und Erbschaftsklagen

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erarbeiten Lösungsvorschläge für die Teilung des Nachlasses, über Erbauskäufe, Bestimmung der Lose. Bei Streitigkeiten sind wir für Sie da: Testamentsanfechtung, Erbschaftsklage, Herabsetzungsklage wenn die Pflichtteile verletzt sind, wir sorgen für die Ausgleichung, wenn Einzelne bereits zu Lebzeiten grössere Zuwendungen vom Verstorbenen erhalten haben, wir erheben die Teilungsklage, wenn der Nachlass geteilt werden soll. Bei Bedarf können unsere Mediatoren bei der Lösungssuche in Erbteilungen helfen.

Strafrecht Schulrecht