Strassenverkehrsrecht
Rasch ist es passiert. Es ist glatt auf der Strasse, ohne dass Sie es bemerkt hätten. In einer Kurve kommt Ihr Fahrzeug ins Schleudern, und Sie kollidieren mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Zum Glück ist der andere Fahrzeuglenker nur leicht verletzt. Sie selbst sind zwar der Überzeugung, dass die Kollision auf Ihrer Seite der Fahrbahn stattgefunden hat. Die Polizei aber nimmt den Unfallhergang nur unvollständig auf. Der Strafbefehl lautet auf «nicht Anpassen der Geschwindigkeit», und - auf Strafantrag des anderen Fahrzeuglenkers - auf fährlässige leichte Körperverletzung. Es droht ein mehrmonatiger Führerausweisentzug.
Geschwindigkeitsüberschreitung, Führerausweisentzug wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand oder wegen Betäubungsmittelkonsums, Überfahren einer roten Ampel und vieles mehr sind strafbar. Als spezialisierte Anwälte im Strafrecht und Strafgesetz, klären wir für Sie ab, ob es sich lohnt, gegen einen Strafbefehl Einsprache zu erheben und verteidigen Sie im Strafverfahren.
Strafrecht
Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf das Wirtschaftsstrafrecht, mit u.a. folgenden Delikten: Betrug, Urkundenfälschung, Unterschriftenfälschung bis zur Verletzung der Buchführungspflichten, Veruntreuung, Geldwäsche usw. Auch Delikte gegen die körperliche Integrität (z.B. Körperverletzung) erfordern eine gute Verteidigung – gerade im Zusammenhang mit Arbeits- oder Strassenverkehrsunfällen und den sich stellenden Haftungsfragen (vgl. Unfall)
Opfervertretung
Unsere Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten Sie als Opfer einer Straftat. Wir nehmen die Opferrechte im Strafverfahren wahr und setzen Ihre Zivilansprüche (Schadenersatz, Genugtuung) durch. Gleichzeitig klären wir Ihre Ansprüche bei der Opferhilfe, die finanzielle Soforthilfe und weitere Hilfe gewährleisten kann.