Das Mietrecht gewährt Mieter:innen von Wohnliegenschaften viele Rechte. Verfahren, Vorschriften und Ansprüche sind jedoch komplex. Auch Vermieter:innen haben damit zu kämpfen. Besondere Vorschriften gelten für die Geschäftsmiete.
Das sind die Themen für Mieter und Mieterinnen: Mängel, Kündigung, Mietzinserhöhung und Nebenkostenabrechnung.
- Mängel (z.B. Schimmelbefall, Heizung bleibt kalt, der Lift steht seit Wochen still, Lüftung funktioniert nicht) verderben die Freude an der Wohnung oder am Geschäftslokal.
- Kündigung; es gelten strenge Formvorschriften für die Vermieter; Mieter können Kündigungen oft erfolgreich anfechten oder zumindest eine Erstreckung durchsetzen. Bei mehreren Mietern muss beachtet werden, dass der Mietvertrag nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden kann.
- Mietzinserhöhungen; wir prüfen, ob Sie sich gegen eine Mietzinserhöhung erfolgreich wehren können; ob der Anfangsmietzins korrekt ist; ob Sie eine Herabsetzung verlangen können.
- Nebenkostenabrechnung; es kann sich lohnen, genauer hinzuschauen.
- Verfahren; Trauen Sie sich! Das Recht schützt Sie vor einer Rachekündigung durch die Vermieterschaft. Sperrfristen ermöglichen es, Ansprüche ohne Angst geltend machen zu können.
Das sind die Themen für Vermieter und Vermieterinnen: Zahlungsverzug, Belästigungen, Nebenkosten und Mietanpassungen
- Mieter zahlen die Miete nicht rechtzeitig. Mahnung, Kündigungsandrohung und Kündigung müssen sorgfältig und gesetzeskonform erfolgen, um Erfolg zu haben.
- Lärmbelästigungen, Nachtruhestörung, kein sorgfältiger Umgang mit dem Mietobjekt, ständige Reklamationen der anderen Mieter über den “Störenfried”: eine Kündigung ist trotzdem nicht einfach und muss sorgfältig vorbereitet werden.
- Nebenkostenabrechnung: Wir helfen Ihnen, dass diese gesetzeskonform erstellt wird.
- Mietzinserhöhung: besser vorher prüfen, ob diese gerechtfertigt ist und in welchem Ausmass. Orts- und Quartierüblichkeit, Indexanpassungen, wertvermehrende Investitionen: nur unter strengen Voraussetzungen können diese Grund für eine Erhöhung sein.
Das sind die Themen in der Geschäftsmiete: Retensionsrecht, Erstreckungen, Um- und Ausbauten, Beendigung des Mietverhältnisses
- Retentionsrecht bei Zahlungsrückständen
- längere Kündigungsfristen und Erstreckungsmöglichkeiten; unbeschränkte Mietzinskaution
- Umbauten und Ausbauten: unbedingt schriftliche Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen! Es sollte ausdrücklich geregelt werden, ob bei Vertragsende zurückgebaut werden muss oder ob eine Entschädigung des Vermieters geschuldet ist.
- Übertragung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Mietdauer
Als Experten für Mietrecht & Mieterschutz sowie für das Vermieterrecht steht Ihnen die Anwaltskanzlei & Rechtsanwälte der RS Rechtsservice AG in Basel und Laufen zur Seite