Haftplicht und strafrechtliche Folgen sind bei Unfällen zu beachten

Unfall im Strassenverkehr

Bei einem Verkehrsunfall gilt: Zuerst die Unfallstelle sichern und erste Hilfe leisten. Ein Verkehrsanwalt, spezialisiert auf Haftpflichtrecht und Strassenverkehrsrecht, kann Ihnen bei der Abwicklung rechtlicher Fragen helfen. Auf keinen Fall dürfen Sie nach einem Unfall weiterfahren. Sie könnten sich damit strafbar machen.

Unfallprotokoll oder Polizei rufen

Nicht immer muss die Polizei gerufen werden. Obligatorisch ist dies gemäss Strassenverkehrsrecht nur bei Personenschäden. Für die Schadensregulierung ist es wichtig, dass Klarheit über den Unfallhergang besteht. Darum empfiehlt es sich, ein Unfallprotokoll zu erstellen, das von allen Unfallbeteiligten unterzeichnet wird. Der Unfallhergang kann damit für die Versicherungen beweisgenügend festgehalten und das Verschulden und die Haftpflicht auch im Nachhinein beurteilt werden. Falls Sie unsicher sind über den Unfallhergang, rufen Sie die Polizei und unterzeichnen Sie kein Unfallprotokoll. Auch hier kann ein Anwalt oder eine Anwältin bei Fragen im Strassenverkehrsrecht oder Haftpflichrecht von grossem Nutzen sein.

Beizug eines Rechtsanwalts

Falls nötig, wenden Sie sich frühzeitig an uns. Wir verteidigen Sie im Strafverfahren und helfen Ihnen im Administrativverfahren (Führerausweisentzug). Auch gegenüber den Versicherungen kann es nötig sein, den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beizuziehen. Von besonderer Bedeutung ist die Interessenvertretung bei Körperschädigungen, v.a. wenn bleibende Schäden nicht auszuschliessen sind. Hier müssen die notwendigen Schritte gegenüber Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherung oder IV rechtzeitig in die Wege geleitet werden. Bei Unfällen kann es schnell mal kompliziert werden, z.B. beim Fahren in angetrunkenem Zustand (FIAZ), Geschwindigkeitsüberschreitung, Auffahrunfall, Arbeitsunfähigkeit und Taggeldberechnungen, IV-Rente, Genugtuung.

Unfall am Arbeitsplatz

Bei einem Unfall am Arbeitsplatz muss rechtzeitig geprüft werden, ob der Beizug einer Anwältin oder eines Anwaltes nötig ist, z.B. wenn der Unfall zu schweren Verletzungen führte. Die Verschuldensfrage ist für das Haftpflichtrecht zentral.

Mitverschulden des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft mindestens ein Mitverschulden, wenn er ungenügende Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz (Stichwort: Arbeitssicherheit) getroffen hatte. Das geht bis zur Strafbarkeit wegen Körperverletzung oder – schlimmstenfalls – fahrlässiger Tötung.

Strafanzeige prüfen

Es muss geprüft werden, ob das Einreichen einer Strafanzeige nötig ist. Für die Geltendmachung des Schadenersatzes bei langandauernden Gesundheitsfolgen (Stichworte: Taggelder, Haushaltschaden, Genugtuung, IV-Ansprüche) sind unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Spezialisten.

Familien- und Scheidungsrecht