Das Schweizer Erbrecht ist primär auf traditionelle Familienstrukturen ausgelegt, weshalb unverheiratete Paare und Alleinstehende besonders prüfen sollten, was nach dem Tode mit ihrem Vermögen geschehen soll. Ohne sorgfältige Nachlassplanung kann nach dem Tode eines Ehegatten der Überlebende finanziell in Schwierigkeiten geraten. Die 2023 in Kraft getretene Erbrechtsrevision gibt dem Erblasser mehr Freiheiten. Damit will der Gesetzgeber dem gesellschaftlichen Wandel, wie z.B. Patchwork-Familien, Rechnung tragen.
Gesetzliche Erbfolge Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz, wobei der Ehepartner und die Kinder die Hauptbegünstigten sind. Andere Verwandte erben nur nachrangig, während nicht blutsverwandte Personen, wie unverheiratete Lebenspartner oder Stiefkinder, leer ausgehen. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht den Wünschen der Erblasser und kann für Hinterbliebene zu finanziellen Engpässen führen.
Testament und Erbvertrag Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, kann mittels Testament oder Erbvertrag anders verfügen. Allerdings müssen bestimmte Pflichtteile für Ehepartner und Nachkommen berücksichtigt werden. Seit 2023 wurde der Pflichtteil der Kinder reduziert, und der Pflichtteil der Eltern wurde ganz aufgehoben.
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Nachlassvermögen Nicht alle Vermögenswerte fallen unter das Erbrecht. Zum Beispiel sind Guthaben der zweiten Säule und bestimmte Versicherungen ausgenommen. Bei Ehepaaren wird das Vermögen zunächst gemäss dem Güterstand aufgeteilt. Nur was dem überlebenden Ehegatten nicht kraft Güterrecht zusteht gehört zum Nachlass. Wenn ein Paar nichts anderes vereinbart, gilt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. In der Nachlassplanung muss geprüft werden, ob diese zu modifizieren ist oder ob ein anderer Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) den Interessen besser dient.
Erbvorbezug und Schenkung Vermögen kann frei verschenkt werden, doch grössere lebzeitige Zuwendungen müssen bei der Erbteilung oft ausgeglichen werden. Ausgleichungspflichtig sind in der Regel Zuwendungen an Nachkommen. Führen Schenkungen zu Pflichtteilsverletzungen von Erben, müssen diese unter bestimmten Umständen herabgesetzt werden. Vorsicht: Bei der Berechnung des Ergänzungsleistungsanspruchs werden Schenkungen angerechnet, wie wenn das Vermögen noch vorhanden wäre.
Erbteilung und Willensvollstreckung Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, was die Nachlassteilung kompliziert machen kann. Ein professioneller Willensvollstrecker kann dabei helfen, den Prozess zu steuern. Eine Mediation kann geeignet sein, für alle Beteiligten faire Lösungen zu finden.
Erbschafts- und Schenkungssteuern Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen variiert nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. Ehepartner und meist auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit, während Nichtverwandte hohe Steuern zahlen müssen. Verschiedene Strategien können helfen, die Steuerlast zu vermindern.