Im März dieses Jahres war die Aufmerksamkeit fürs Lotto besonders gross, der Jackpot üppig. Eine glückliche Person gewann 65 Mio. Franken. Schnurstracks zog sie in die Nachbargemeinde um – und konnte damit etwa 2.5 Mio. Franken Steuern sparen. Das fanden viele nicht richtig, und National- und Ständerat verabschiedeten bald darauf eine Motion, die solches künftig verhindern soll. Noch ist die beabsichtigte Gesetzesänderung nicht verabschiedet, und bis dahin werden sich glückliche Lottogewinner um ihre Steueroptimierung kümmern können. Wir zeigen Ihnen die aktuelle Rechtslage.
Unterschiedliche Steuern je nach Kanton
Trotz Steuerharmonisierungsgesetz und eidgenössischem Geldspielgesetz sind die Steuerfolgen eines Lottogewinns je nach Kanton verschieden. Doch es gibt Grundsätze, die für alle Kanton gelten. https://www.zkb.ch/de/blog/the...
https://www.20min.ch/story/kan...
Lottogewinne sind erst ab einem Gewinn von 1'056’600 Franken einkommensteuerpflichtig (sowie Verrechnungssteuerpflichtig). Gewinne über diesem Betrag unterliegen der Einkommenssteuer, d.h. sowohl der direkten Bundessteuer, der Staatssteuer und der Gemeindesteuer. Bei einem Gewinn von 1'500'000 Franken gelten also 463'400 als Einkommen (Art. 24 lit. ibis Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG). Gewinne aus ausländischen Lotteriespielen hingegen sind vollumfänglich einkommenssteuerpflichtig.
In den meisten Kantonen, so u.a. in den Kanton Baselland, Solothurn und Basel-Stadt, werden Lottogewinne der ordentlichen Einkommensteuer unterstellt. Andere Kantone wie zum Beispiel der Kanton Jura kennen eine Sondersteuer. Diese führt dazu, dass bei hohen Lottogewinnen die Steuerbelastung im Kanton Jura am geringsten ist. Gemäss einer Berechnung des VZ Vermögenszentrums schneiden die regionalen Kantone bei der Steuerbelastung eines Lottogewinns von über 50 Millionen Fr. ziemlich schlecht ab, am meisten nimmt der Kanton Basel-Landschaft, etwas mehr bleibt im Kanton Solothurn und im Kanton Basel-Stadt im Portemonnaie.
Umzug in den Jura kann sich lohnen
Da für die Steuerveranlagung der Wohnsitz am 31. Dezember massgebend ist, kann man durch einen Umzug zwischen dem Datum des Gewinns und dem Ende des Jahres Steueroptimierung betreiben. Es kann sich lohnen, einen Umzug ins Auge zu fassen, am besten in den nahe gelegenen Kanton Jura. Delémont ist nur 30 Min. von Basel entfernt. Da könnte man Millionen sparen. Zu beachten ist allerdings, dass in den Folgejahren auf dem Gewinn Vermögens- und Ertragssteuern zu bezahlen sind, und die Kantone auch da sehr unterschiedliche Sätze kennen.
Theorie und Praxis
Nun, die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Lotto gewinnen, ist gering (1 zu 31’474'716) – wir würden es Ihnen (oder auch uns…) gönnen. Für den eher unwahrscheinlichen Fall hoffen wir, Ihnen mit unseren Ausführungen behilflich zu sein. Und erwähnt werden muss, dass der Bund aufgrund der Motion beabsichtigt, dieser Steueroptimierung einen Riegel zu schieben, indem für die Steuerpflicht der Wohnort massgebend ist, an dem der Gewinner oder die Gewinnerin zur Zeit des Lottogewinns wohnt. Bis diese Gesetzesreform in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern. Bis dahin wünschen wir herzlich viel Glück beim Glücksspiel!