Hoffnung für Betroffene? – wo weiterhin Herausforderungen bestehen
Mit der Revision des Sexualstrafrechts hat die Schweiz einen wichtigen Schritt in Richtung Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung unternommen. Kernstück des neuen Gesetzes ist der Grundsatz «Nein heisst Nein». Sex ohne Zustimmung ist nun klar strafbar. Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder sexuelle Nötigung liegen nun bereits dann vor, wenn das Opfer der Tatperson verbal zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und diese sich trotzdem vorsätzlich über den Willen des Opfers hinwegsetzt. Die Anwendung von Gewalt oder Drohung ist somit nicht mehr Voraussetzung. Die Reform soll Betroffene besser schützen und ihnen den Weg zur Anzeige erleichtern. Gleichzeitig zeigen sich bei der Umsetzung noch offene Fragen.
1. Die wichtigsten Neuerungen
Klare Fokussierung auf die Zustimmung
Neu steht die Zustimmung im Zentrum. Für die Strafbarkeit ist nicht entscheidend, ob sich eine betroffene Person gewehrt hat, sondern ob sie zugestimmt hat. Es ist
Auch gemäss Strafgesetz klar, dass Sex die Zustimmung des Gegenübers braucht.
Anstieg an Strafanzeigen erwartet
Fachstellen gehen davon aus, dass sich aufgrund der neuen Rechtslage mehr Betroffene melden werden. Der Gesetzgeber rechnet entsprechend mit einem höheren Fallaufkommen bei Polizei und Staatsanwaltschaften.
Signalwirkung für die Gesellschaft
Das neue Gesetz setzt einen deutlichen Standard: sexuelle Handlungen erfordern stets ein klares Einverständnis. Dies soll langfristig auch zu Veränderungen im gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema führen.
2. Herausforderungen in der praktischen Umsetzung
Unterschiedliche kantonale Umsetzung
Die Reform ist auf kantonaler Ebene noch nicht vollständig umgesetzt. Insbesondere Programme für Täterarbeit oder Lernprogramme werden nicht überall gleich schnell eingeführt. Dadurch ergeben sich kantonal unterschiedliche Standards.
Begrenzte Ressourcen
Mit steigenden Fallzahlen erhöht sich der Druck auf Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Fachpersonen warnen, dass die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen könnten, um Verfahren effizient zu führen.
Notwendige Schulung von Fachpersonen
Im Umgang mit Betroffenen bestehen weiterhin Unterschiede. Opferorganisationen fordern schweizweit einheitliche und vertiefte Schulungen, um retraumatisierende Situationen im Verfahren zu vermeiden.
Opferschutz nicht überall gewährleistet
Laut amnesty.ch sind Schutzmassnahmen und sensible Befragungen noch nicht flächendeckend umgesetzt. Insbesondere die Begleitung während des gesamten Verfahrens wird als verbesserungswürdig beschrieben.
3. Europäischer Kontext
Die Reform steht im Zusammenhang mit internationalen Verpflichtungen.
Die Schweiz orientiert sich dabei insbesondere an:
- Istanbul-Konvention: verpflichtet Staaten, Opfer sexualisierter Gewalt zu schützen und wirksame Strafverfolgung sicherzustellen.
- EMRK: garantiert Schutz der körperlichen und sexuellen Integrität.
Das neue Recht ist ein Schritt zur Erfüllung dieser Standards, die praktische Umsetzung ist jedoch noch im Gange.
4. Was Betroffene wissen sollten
- Anzeige ist möglich, auch ohne körperlichen Widerstand.
- Unterstützungsangebote wie Opferhilfe, medizinische Stellen oder rechtliche Beratung können frühzeitig beigezogen werden.
- Dokumentation und Beratung helfen, Rechte im Verfahren durchzusetzen.
Betroffene sollten nicht zögern, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihre Möglichkeiten zu klären.
Fazit
Die Reform des Sexualstrafrechts stärkt die Rechte Betroffener und setzt den Fokus klar auf die freiwillige Zustimmung. Sie ist ein wichtiger Schritt, doch ihre Wirkung hängt massgeblich von der konsequenten Umsetzung in den Kantonen ab. Erst wenn Schulungen, Ressourcen und Opferschutz schweizweit gesichert sind, kann das neue Gesetz seinen vollen Schutz entfalten.